Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 06/2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, die von der LT Massivbau
GmbH erstellt werden, einschließlich der Marken LT HAUS und Lindt HAUS. Mit der Annahme des
Angebots erkennt der Kunde die Gültigkeit dieser AGB an.
2. Zahlungsbedingungen und Zahlungsschritte
Die Zahlung erfolgt in folgenden Schritten:
o 15 % Anzahlung: Bei Vertragsabschluss.
o 30 % vom Gesamtpreis: Vor Produktionsbeginn.
o 30 % vom Gesamtpreis: Nach Fertigstellung des Rohbaus und Auslieferung des Hauses.
o 15 % vom Gesamtpreis: Nach Fertigstellung der Elektroinstallation und Heizung.
o 5 % vom Gesamtpreis: Nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten.
o 5 % vom Gesamtpreis: Nach Abnahme des fertigen Hauses.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Zahlungen müssen spätestens 14 Tage nach Fälligkeit ohne Abzug beglichen werden. Verzögerte Zahlungen
können zu Bauverzögerungen führen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Wir gewähren kein Skonto.
3. Vertragsgrundlage und Leistungsumfang
Der Vertrag kommt nach Vertragsunterzeichnung zustande. Das Angebot bildet die Grundlage des
Vertrags zwischen dem Kunden und der LT Massivbau GmbH. Alle im Angebot aufgeführten Positionen
sind Bestandteil des Vertrags. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, gelten als
ausgeschlossen – dies gilt auch für die Bezeichnung „schlüsselfertig“. Änderungen oder zusätzliche
Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und werden separat in Rechnung gestellt.
4. Prüfung des Angebots
Der Kunde ist verpflichtet, das Angebot sorgfältig zu prüfen. Änderungswünsche oder Mängel sind vor
Vertragsabschluss schriftlich zu melden. Nachträgliche Änderungen können zusätzliche Kosten
verursachen.
5. Kommunikation und Projektabwicklung
Die LT Massivbau GmbH kommuniziert ausschließlich per E-Mail, Telefon oder in persönlichen
Gesprächen. Diese Kommunikationskanäle dienen ausschließlich der projektbezogenen Abstimmung.
Unnötige Anfragen, Spam oder nicht relevante Fragen sind nicht gestattet. Für allgemeine Anliegen
steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung. Fragen, die selbstständig beantwortet werden
können, beispielsweise durch eigene Recherche oder durch das Lesen der bereitgestellten Unterlagen,
bitten wir ebenfalls eigenständig zu klären.
6. Parameter und Planungsgrundlagen
Bestimmte Parameter wie Wohnfläche, Dach Art, Lieferort, Heizsystem und KfW-Effizienzstandard sind
nach Vertragsabschluss festgelegt. Anpassungen in anderen Bereichen (z. B. Fensterfarben und Anzahl)
sind nach Absprache möglich. Für die Architekten Planung ist vom Kunden ein Entwurf erforderlich, ein
persönliches Treffen mit dem Architekten ist nicht notwendig. Der Architekt übernimmt keine
Beratungsleistungen.
7. Haftungsausschluss und Verzögerungen
Die LT Massivbau GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende
Genehmigungen, unvorhersehbare Bodenbeschaffenheiten oder andere vom Kunden zu vertretende
Umstände entstehen. Fertigstellungstermine im Angebot oder Kaufvertrag sowie besprochene sind
unverbindlich und können aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse abweichen. Der Kunde wird gebeten,
einzuplanen, dass sich der Fertigstellungstermin gegebenenfalls nach hinten verschieben kann.
8. Aufgaben des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für folgende Aufgaben:
o Tiefbauarbeiten und Abtragen des Oberbodens
o Vermessung und Absteckung vom Grundstück
o Bereitstellung notwendiger Unterlagen, Genehmigungen und Informationen
o Bereitstellung von Baustelleninfrastruktur (Toilette, Wasser, Strom, Bauabfallcontainer)
o Anfertigung eines Bodengutachtens
o Organisation von Straßensperrungen, falls erforderlich
o Baufinanzierung und Versicherungen
o Tägliches Lüften während der Estrichtrocknung sowie Sicherstellung der erforderlichen Heiztemperatur
o Herstellung der Baustellenzufahrt und Verkabelung (Strom, Wasser, Gas)
o Entwässerung und Endreinigung
o Sicherung und Absperrung der Baustelle
Diese Liste ist nicht abschließend; weitere notwendige Aufgaben können hinzukommen.
9. Rolle der Vertriebsmitarbeiter
Vertriebsmitarbeiter der LT Massivbau GmbH sind in der Regel keine Fachleute für technische Details.
Es kann daher zu Missverständnissen oder Falschaussagen kommen, die nicht absichtlich gemacht
wurden. Der Kunde wird gebeten, alle technischen Informationen, Materialien und Ausführungen
direkt mit den zuständigen Fachabteilungen der LT Massivbau GmbH abzugleichen. Außerdem sind die
von ihnen genannten Preise unverbindliche Schätzungen. Verbindliche Kalkulationen werden
ausschließlich vom Unternehmen erstellt, basierend auf den finalen Angebotsunterlagen.
10. Festpreisregelung:
Nach Vertragsunterzeichnung gewähren wir eine Festpreisgarantie von zwölf Monaten für die im
Angebot enthaltenen Leistungen. Sollte die Bauzeit über diesen Zeitraum hinausgehen, können
Preisänderungen entsprechend der Marktentwicklung erfolgen.
11. Bauzeit und Fertigstellung
Die Bauzeit beträgt etwa 3–6 Monate nach Produktionsstart. Als Fertigstellung gilt die Übergabe nach
Erstellung eines Übergabeprotokolls. Der Kunde darf vor Erstellung des Protokolls weder einziehen
noch Möbel oder andere eigene Gegenstände in das Haus stellen. Zieht der Kunde dennoch ein, gilt
dies als Zustimmung, dass keine Mängel vorliegen. Sollten Mängel im Protokoll festgehalten werden,
ist ein Einzug möglich, und diese Mängel werden durch uns behoben. Nach Unterzeichnung des
Protokolls erkennt das Bauunternehmen keine weiteren Mängel an.
12. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, während der Bauphase zu kooperieren. Dazu gehört die Erreichbarkeit und
die Klärung von Rückfragen innerhalb von maximal 48 Stunden.
13. Kostenübernahme Baustrom und Bauwasser
Die Bereitstellung und die Kosten für den Baustrom und das Bauwasser einschließlich deren
Unterhaltung trägt der Bauherr. Die Verfügbarkeit muss spätestens zwei Wochen vor dem
Leistungsbeginn der LT Massivbau GmbH durch den Bauherr sichergestellt werden.
14. Besichtigung und Betreten der Baustelle
LT Massivbau GmbH hat für die Dauer der Leistungserbringung bis zum Tag der Übergabe, die
Versicherungspflicht und das Hausrecht am Grundstück, auf dem das LT HAUS oder Lindt HAUS gestellt
wird. Der Bauherr hat das Recht, die Baustelle jederzeit zu besuchen, jedoch idealerweise zu Zeiten, an
denen unsere Mitarbeiter vor Ort sind. Das Betreten der Baustelle durch den Bauherrn oder Dritte
erfolgt auf eigene Verantwortung, und LT Massivbau GmbH übernimmt keine Haftung bei Unfällen
oder Schäden.
15. Spezielle Anforderungen bei Schraubfundamenten
Bei der Verwendung eines Schraubfundaments ist zusätzlich die Fertigung einer Bodenplatte aus Holz
erforderlich. Diese wird entweder gesondert in Rechnung gestellt oder ist, je nach Angebot, bereits im
Preis des Schraubfundaments enthalten.
16. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der LT Massivbau GmbH. Der Kunde darf diese
weder veräußern noch verpfänden und muss Zugriffe Dritter unverzüglich melden.
17. Austausch von Baumaterialien
Die LT Massivbau GmbH ist berechtigt, Baumaterialien sowie Produkte und/oder deren Hersteller
auszutauschen, sofern gewährleistet ist, dass das jeweilige Produkt oder Baumaterial in Funktion und
Qualität gleich oder hochwertiger ist.
18. Baugenehmigung und Bauantrag Planung
Die Erstellung der zur Beschaffung einer Baugenehmigung erforderlichen Bauantragplanung durch
einen Architekten sowie die statische Berechnung ist Teil der Leistung von LT Massivbau, wenn dies im
Angebot angeboten wurde. Etwaige von Landesbaurecht oder Genehmigungsbehörden geforderte
Prüfungen oder Nachweise (Brandschutz, Schallschutz, etc.) sind sondervergütungspflichtig.
19. Grundlage für die Vertragsausführung / Pflichten des Bauherrn
Der Bauherr versichert, dass er Eigentümer des in der Bestellung bezeichneten Grundstücks ist und
dass das Grundstück bebaubar ist. Etwaige Haftungen von LT Massivbau für getätigte Planungen und
Planungsleistungen bleiben davon unberührt.
20. Baubeginn und Übergabe
LT Massivbau GmbH ist bemüht, das Haus nach Möglichkeit schnell zu übergeben, kann mit den
Leistungen aber erst beginnen, wenn die Architektenplanung, Statik sowie Baugenehmigung vom
Bauherrn erbracht und die Voraussetzungen geschaffen sind. Auch muss der Bauherr uns die
Finanzierungsbestätigung, der Abschluss der Bemusterung sowie die Freigabe der Ausführungspläne
und die Fertigstellung der Bausätze erbringen.
21. Liefervoraussetzungen
Die Fundamentplatte und das Fertighaus können erst geliefert und montiert werden, wenn folgende
Voraussetzungen vorliegen:
o Baugenehmigung durch den Bauherrn bzw. die Genehmigungsbehörde
o Freigabe der Ausführungspläne durch den Bauherrn
o Finanzierungsbestätigung sowie eine Zahlungssicherung
o Erdarbeiten durch den Bauherrn
o Bereitstellung eines Bodengutachtens
o Einrichtung der Baustelle (Baustrom, Bauwasser, Baustellensicherung, Bauabfallcontainer,
Toilette) durch den Bauherrn
o Straßensperrungen (falls erforderlich)
o Kranstellfläche und Zufahrt durch den Bauherrn vorbereitet
o Fällige Zahlungen sind ausgeglichen
22. Eigenleistungen des Kunden
Falls der Kunde Eigenleistungen am Bauprojekt erbringen möchte, ist dies der LT Massivbau GmbH im
Vorfeld mitzuteilen und abzustimmen. Die LT Massivbau GmbH übernimmt keine Haftung für Mängel
oder Verzögerungen, die durch Eigenleistungen des Kunden entstehen.
23. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt fünf Jahre gemäß § 634a BGB.
24. Versicherungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Versicherungen wie Bauleistungs- oder
Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
25. Rücktritt und Kündigung
Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung durch den Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
Bereits erbrachte Leistungen sowie angefangene Arbeiten werden dem Kunden in Rechnung gestellt,
ebenso die Kosten für die Arbeit des Vertriebsmitarbeiters und der beteiligten Mitarbeiter, die das
Projekt betreut haben. Zahlungen, die bereits geleistet wurden, einschließlich der Anzahlung, sind
nicht rückerstattbar.
26. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist der Sitz der LT Massivbau GmbH in Birkenfeld.
27. Nachträgliche Änderungen an den Architekturplänen
Es kann im Verlauf der Planungs- und Genehmigungsphase immer wieder dazu kommen, dass
Änderungen an den Architekturplänen notwendig werden – sei es aufgrund behördlicher
Anforderungen, technischer Notwendigkeiten oder individueller Anpassungswünsche. In solchen
Fällen ist es möglich, dass ein Nachtrag zur Baugenehmigung eingereicht werden muss. Der Bauherr
verpflichtet sich, die dafür entstehenden Kosten sowie den damit verbundenen Mehraufwand zu
tragen. Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des bestehenden
Vertragsverhältnisses.
28. Zusatzkosten durch Schwertransporte
Für die Anlieferung von Bauelementen mit Schwertransportern kann es vorkommen, dass temporäre
Maßnahmen im öffentlichen Raum notwendig werden, z. B. das Entfernen oder Absägen von
Verkehrsschildern, das Räumen von Baustellenbereichen oder das Einholen zusätzlicher
Genehmigungen für die Transportstrecke. Derartige Zusatzmaßnahmen sind vom Bauherrn zu tragen.
Wir weisen darauf hin, dass diese Kosten nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind und nach
tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden.
29. Keine Kopplung von Einzug und Kündigung der bisherigen Wohnung
Die Koordination von Bauprojekten ist komplex und unterliegt verschiedenen äußeren Einflüssen
(Wetter, Materialverfügbarkeit, Genehmigungen usw.). Daher kann ein fester Einzugstermin trotz aller
Bemühungen nicht verbindlich zugesichert werden. Wir raten ausdrücklich davon ab, die Kündigung
einer bestehenden Wohnung oder Immobilie an einen vorab geschätzten Einzugstermin zu koppeln.
Etwaige Nachteile oder Zusatzkosten, die durch eine verfrühte Kündigung entstehen, können nicht der
LT Massivbau GmbH angelastet werden.
30. Ergänzende Bestimmungen
o Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
o Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die LT Massivbau GmbH personenbezogene
Daten im Rahmen der Vertragserfüllung gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
o Der Kunde stimmt zu, dass Fotos und Videos vom Bauprojekt erstellt und auf Social Media, in
der Presse sowie für weitere Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Zusätzlich
verpflichtet sich der Kunde, eine Einverständniserklärung zur Nutzung von Foto- und
Videoaufnahmen für Marketingzwecke zu unterschreiben.
31. Hinweis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit aktualisiert und an neue rechtliche oder
betriebliche Gegebenheiten angepasst werden. Es gilt stets die aktuellste Fassung. Die jeweils gültige
Version finden Sie unter: https://lt-haus.de/allgemeine-geschaftsbedingungen